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Regelungen zur schrittweisen Schulöffnung

In besonderen Zeiten müssen besondere Maßnahmen gelten, die zum Schutz der
Gesundheit aller Beteiligten beitragen.

  1. Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Meter innerhalb und außerhalb des Schulgebäudes. Die genutzten Klassenzimmer sind dementsprechend eingerichtet, Klassen werden geteilt.
  2. Tragen eines Mundschutzes (auch Schal, Tuch möglich) aufgrund der räumlichen Situation, auf dem Schulgelände, in den Gängen des Schulhauses und auf den Toiletten.
  3. Verwahren des getragenen Mundschutzes bei Nicht-Gebrauch in einem luftdicht verschlossenen Behältnis in der Schultasche.
  4. Hinweis auf Einhaltung und Kontrolle der Husten-Niesen-Etikette immer mitgrößtmöglichen Abstand und wegdrehen des gesamten Körpers.
  5. Mit den Händen nicht in das Gesicht, nicht an Mund, Augen oder Nase fassen.
  6. Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
  7. Türen mit dem Ellenbogen öffnen.
  8. Ordentliche sachgerechte Entsorgung von Taschentüchern,Handtrockentüchern oder anderer Hygieneprodukte.
  9. Kein Teilen von Trinkflaschen oder Essen.
  10. Kein Teilen von Schulmaterialien (Stifte, Spitzer, Radierer usw...)
  11. Lehrkräfte haben bei Gruppen- /Raumwechsel eine Handhygiene/-desinfektion durchzuführen.
  12. Krankenzimmer im Zimmer 200. Dieser Raum hat einen Außenzugang und ist bei Bedarf über den WRS-Schulhof direkt erreichbar.
  13. Zentrale Desinfektionsstation im Eingangsbereich des Haupteingangs.
  14. Eingangskontrollen durch Lehrkräfte vor Unterrichtsbeginn.
  15. Nutzung beider Pausenhöfe nur für SchülerInnen.
  16. Einweisung der SchülerInnen in die Handhygiene und in sämtliche situationsbedingte Hygiene- bzw. Verhaltensregeln und Nutzung von nichtgeöffneten Räumen inkl. Belehrung über die Konsequenzen bei Nichteinhaltung.
  17. Beachtung der aufgehängten Piktogramme.
  18. Mehrfache Stoßlüftung der genutzten Räume mindestens alle 45 Minuten.
  19. Minimierung der Infektion durch offenstehende Türen.
  20. Tägliche Desinfektion der genutzten Räume und technischen Geräte.
  21. Betretungsverbot des Schulgeländes für Fremdpersonen, Grenzen durch die weißen Markierungen in den Schulhöfen sichtbar.
  22. Direkte Elternkontakte sind nur über vorherige rechtzeitige telefonische Anmeldung und Genehmigung möglich, der Mindestabstand und das Tragen eines Mundschutzes sind zu gewährleisten.
  23. Die Abstandsmarkierungen vor dem Sekretariat sind zu beachten.
  24. Beschulung von risikobehafteten SchülerInnen nur in Absprache mit den Erziehungsberechtigten.
  25. Kein Bäckereiverkauf, Trinkwasserspender ist abgestellt.
  26. Bei Krankheitszeichen in jedem Fall zu Hause bleiben und ggf. medizinische Beratung/ Behandlung in Anspruch nehmen.
  27. Darauf achten, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler während den Pausen gleichzeitig über die Gänge zu den Klassenzimmern und in die Schulhöfe gelangen, d.h. auch innerhalb der einzelnen Gruppen darauf achten, dass beim Gang in die Pause Abstand gehalten wird.
  28. Vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende an der Schulbushaltestelle eine Aufsicht mit Hinblick auf Wahrung der Abstandsregeln und Tragen eines Mundschutzes zu stellen.
  29. Besprechungen unter Lehrern nur auf das absolut notwendige Maß begrenzen.
  30. Der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Schulen sofort über die Schulleitung dem Gesundheitsamt zu melden.
  31. Die geltenden Notfall- und Fluchtpläne, sowie die darin beschriebenen Verhaltens-anweisungen bleiben in Kraft.
  32. Die unterrichtenden Lehrkräfte führen täglich Anwesenheitslisten pro Gruppe die im Notfall mitzuführen sind.
  33. Das Mindestmaß an Erste Hilfe (organisieren von Hilfe per Notruf) bleibt ebenso unberührt.
  34. Für die kleinere Erste Hilfe Maßnahmen werden Materialkästen in den Fluren bereitgestellt, aus denen sich auch SchülerInnen unter Aufsicht bedienen.
  35. Für den Fall einer bewusstlosen/reanimationspflichtigen Person wird bis auf Widerruf auf die neue SOP CPR COVID SSB verwiesen. Hierbei ist immer auf den Eigenschutzes zu achten und die Zumutbarkeit abzuwegen (s. § 323c StGB (Mindestgebot Notruf 112)).
  36. Bei aufkommenden Problemen, Auffälligkeiten, Widersprüchen oder fehlenden Anweisungen sind diese zu dokumentieren und sofort der Schulleitung zumelden.

Wolfgang Mees
Rektor