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Hygieneregeln für das neue Schuljahr

In besonderen Zeiten müssen besondere Maßnahmen gelten, die zum Schutz der
Gesundheit aller Beteiligten beitragen.
1. Alle erwachsenen Personen halten einen Mindestabstand von 1,5 Meter
innerhalb und außerhalb des Schulgebäudes.
2. Alle erwachsenen Personen und alle Schüler ab Klasse 5 tragen eine Mund-
Nasen-Bedeckung (MNB) auf dem Schulgelände, in den Gängen des
Schulhauses und auf den Toiletten. (CoronaVO §3 und Hygienehinweise
Kultusministerium BW).
3. Den Schüler der Grundschule wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
im Bereich der Flure empfohlen, da hier die Abstände aufgrund der Situation
an der Schule nicht immer gewährleistet werden kann.
4. Verwahren der getragenen MNB bei Nicht-Gebrauch in einem luftdicht
verschlossenen Behältnis in der Schultasche.
5. Hinweis auf Einhaltung und Kontrolle der Husten-Niesen-Etikette immer mit
größtmöglichen Abstand und wegdrehen des gesamten Körpers.
6. Mit den Händen nicht in das Gesicht, nicht an Mund, Augen oder Nase fassen.
7. Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
8. Türen mit dem Ellenbogen öffnen.
9. Ordentliche sachgerechte Entsorgung von Taschentüchern, Handtrockentüchern
oder anderer Hygieneprodukte.
10. Kein Teilen von Trinkflaschen oder Essen.
11. Die Toiletten dürfen max. von 2 Personen gleichzeitig betreten werden.
12. Lehrkräfte haben bei Gruppen- / Raumwechsel eine Handhygienedesinfektion
durchzuführen.
13. Die einzelnen Jahrgänge bilden in sich geschlossene Kohorten. Diese
durchmischen sich nicht mit anderen Gruppen.
14. Die Kohorten warten vor Unterrichtsbeginn in den ausgewiesenen Bereichen
und werden dort von den unterrichtenden Lehrkräften abgeholt (Pausenhof
der Grundschule und Werkrealschule in ausgewiesenen Bereichen)
15. Die Kohorten verbringen ihre Pausen in den ausgewiesen Bereichen des
Pausenhofs und werden nach der Pause von den unterrichtenden Lehrkräften
dort abgeholt.
16. Die jeweiligen ausgewiesenen Eingänge und Ausgänge für die Kohorten sind
den Pausenhofplänen zu entnehmen.
17. Beachtung der aufgehängten Piktogramme.
18. Mehrfache Stoßlüftung der genutzten Räume mindestens alle 45 Minuten.
19. Tägliche Desinfektion der genutzten Räume und technischen Geräte.
20. Die Vorgaben des Arbeitsschutzes sind für die Lehrkräfte und sonstiges
Personal bindend. (Belehrung der Lehrkräfte und des Personals am
11.09.2020).
21. Eltern betreten das Schulgebäude nur nach Vereinbarung. Direkte
Elternkontakte sind nur über vorherige rechtzeitige telefonische Anmeldung
und Genehmigung möglich, der Mindestabstand und das Tragen eines MNB
sind zu gewährleisten.
22. Die Abstandsmarkierungen vor dem Sekretariat sind zu beachten.
23. Der Trinkwasserspender ist weiterhin nicht nutzbar.
24. Bei Krankheitsanzeichen sind die Hinweise des Sozialministeriums zu
beachten.
25. Kinder die Krankheitsanzeichen zeigen und abgeholt werden müssen, warten
im Elternsprechzimmer. Sollte aufgrund des Zustandes eine Betreuung
notwendig sein, warten sie im Sanitätsraum. Dieser ist dann für weitere
Nutzung gesperrt. Kontaktflächen müssen danach desinfiziert werden.
26. Darauf achten, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler während den Pausen
gleichzeitig über die Gänge zu den Klassenzimmern und in die Schulhöfe
gelangen, d.h. auch innerhalb der einzelnen Gruppen darauf achten, dass
beim Gang in die Pause Abstand gehalten wird.
27. Vor und nach dem Sportunterricht ist eine Handhygiene durchzuführen.
28. Der Aufenthalt in den Umkleidekabinen ist so kurz wie möglich zu halten.
29. Die Lehrkräfte führen ihre Gruppen in die Sporthalle und nach Unterrichtsende
wieder hinaus um eine Durchmischung mit anderen Kohorten zu vermeiden.
30. Bälle sind nach der Nutzung zu reinigen.
31. Musikinstrumente sind nach jeder Nutzung zu reinigen.
32. Technische Geräte sind nach jeder Nutzung zu reinigen.
33. Während der Arbeit in der Schulküche, insbesondere der Nahrungszubereitung
ist eine MNB zu tragen.
34. Die Klassenzimmer sind so zu hinterlassen, dass eine Raumreinigung durch
das Personal möglich ist.
35. Besprechungen unter Lehrkräften sind auf das absolut notwendige Maß
begrenzen.
36. Der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen
in Schulen ist sofort über die Schulleitung dem Gesundheitsamt zu melden.
37. Die geltenden Notfall- und Fluchtpläne, sowie die darin beschriebenen
Verhaltensanweisungen bleiben in Kraft.
38. Erste Hilfe Maßnahmen sind nach den geschulten Vorgaben durchzuführen.
Ersthelfer und verletzte Personen tragen beide mind. eine MNB. Der Ersthelfer
zusätzlich 2 Paar Handschuhe. Nach Versorgung ist das erste Paar
Handschuhe zu entsorgen und mit dem noch angelegten Paar eine
Desinfektion von Kontaktflächen und eingesetzten Material durchzuführen.
39. Die betrieblichen Ersthelfer sind nicht für die Behandlung oder Betreuung von
möglichen Infektionen zu alarmieren
40. Der Schulsanitätsdienst ist bis auf Widerruf ausgesetzt. Im Notfall sind die
betrieblichen Ersthelfer zu alarmieren.
41. Bei aufkommenden Problemen, Auffälligkeiten, Widersprüchen oder fehlenden
Anweisungen sind diese zu dokumentieren und sofort der Schulleitung zu
melden.

Wolfgang Mees