Beschwerdeleitfaden

Liebe Eltern,
um Ihrem Anliegen gerecht zu werden, haben Lehrkräfte und Elternvertreter/-innen gemeinsam folgende Gesprächsstufen festgelegt.


Stufen des Gesprächsprozesses


   1.  Gespräch mit der Fachlehrkraft
   2. Gespräch mit der Klassenleitung
   3. Gespräch mit der Schulleitung

 

Hinweis: Ein Gespräch mit der Schulleitung sollte nur dann stattfinden, wenn die vorherigen Gespräche zu keiner Lösung geführt haben.

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Grundregeln für alle Gesprächsstufen

  • Terminabsprache: Bitte immer vorab einen Termin vereinbaren.
  • Gemeinsame Teilnahme: Schülerinnen und Schüler und Sorgeberechtigte können nach Absprache gemeinsam am Gespräch teilnehmen.
  • Vertrauenspersonen: Auf Wunsch können Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkraft jeweils eine Vertrauensperson hinzuziehen, das vorab mitgeteilt wird.
  • Regelung für getrenntlebende Sorgeberechtigte: Bei gemeinsamem Sorgerecht wird abhängig von der Thematik eine schriftliche Zustimmung beider Sorgeberechtigten benötigt. Dies wird in der Vorbereitung auf das Gespräch geklärt.
  • Protokollierung: Ein Gesprächsprotokoll wird erstellt, kopiert und allen Beteiligten ausgehändigt. Es wird in den Schulunterlagen hinterlegt.

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Ab Stufe 2

 

  • Elternvertretung: Auf Wunsch der Beteiligten können der Klassenelternvertreter/die -vertreterin und/oder der Vorsitzende des Elternbeirats am Gespräch teilnehmen.

 

Weitere Unterstützung bei besonderen Anliegen

 

Wir möchten auf die Möglichkeit der Unterstützung durch unseren Schulsozialarbeiter hinweisen.
Markus Deck (Schulsozialarbeiter) Telefon: 07252/9473780