Beschwerdeleitfaden
Liebe Eltern,
um Ihrem Anliegen gerecht zu werden, haben Lehrkräfte und Elternvertreter/-innen gemeinsam folgende Gesprächsstufen festgelegt.
Stufen des Gesprächsprozesses
1. Gespräch mit der Fachlehrkraft
2. Gespräch mit der Klassenleitung
3. Gespräch mit der Schulleitung
Hinweis: Ein Gespräch mit der Schulleitung sollte nur dann stattfinden, wenn die vorherigen Gespräche zu keiner Lösung geführt haben.
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Grundregeln für alle Gesprächsstufen
- Terminabsprache: Bitte immer vorab einen Termin vereinbaren.
- Gemeinsame Teilnahme: Schülerinnen und Schüler und Sorgeberechtigte können nach Absprache gemeinsam am Gespräch teilnehmen.
- Vertrauenspersonen: Auf Wunsch können Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkraft jeweils eine Vertrauensperson hinzuziehen, das vorab mitgeteilt wird.
- Regelung für getrenntlebende Sorgeberechtigte: Bei gemeinsamem Sorgerecht wird abhängig von der Thematik eine schriftliche Zustimmung beider Sorgeberechtigten benötigt. Dies wird in der Vorbereitung auf das Gespräch geklärt.
- Protokollierung: Ein Gesprächsprotokoll wird erstellt, kopiert und allen Beteiligten ausgehändigt. Es wird in den Schulunterlagen hinterlegt.
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Ab Stufe 2
- Elternvertretung: Auf Wunsch der Beteiligten können der Klassenelternvertreter/die -vertreterin und/oder der Vorsitzende des Elternbeirats am Gespräch teilnehmen.
Weitere Unterstützung bei besonderen Anliegen
Wir möchten auf die Möglichkeit der Unterstützung durch unseren Schulsozialarbeiter hinweisen.
Markus Deck (Schulsozialarbeiter) Telefon: 07252/9473780